update 01.07.2024
Verstärkung für unser Team....
Wir haben auf dem harten Transfermarkt zugeschlagen und können voller Stolz verkünden, dass wir eine Neuverpflichtung für unser Team gewinnen konnten! 🎉
Ab dem 15.07.2024 verstärkt uns Ole Schmellekamp mit seinen positiven Eigenschaften und Qualifikationen im Bereich Heizungsbau und Anlagenmechanik. Wir freuen uns riesig, dass du jetzt Teil unserer Mannschaft bist. 🥳
Herzlich willkommen im Team, Ole! 💪🟡⚫️
update: 22.06.2024... Sommertransfer wird zeitnah verkündet!
comming soon!!! Verhandlungen laufen noch...
update: 18.06.2024
Förderung 2025?
Einigung zum Bundeshaushalt 2025 ? Eine Fortsetzung der Finanzierung der Bundesförderung effiziente Gebäude ist im Bundeshaushalt geplant aber noch nicht bestätigt.
update: 15.03.2024
Start frei für Ihre Förderung
Möchten Sie einen Zuschuss beantragen? Oder einen Förderkredit?
Zuschüsse können Sie direkt beantragen. Für Förderkredite können Sie Ihren Antrag vorbereiten und damit zu einem Finanzierungspartner gehen – zu einer Bank oder Sparkasse Ihrer Wahl. Ihre Anträge und Antragsvorbereitungen können Sie jederzeit im Bereich Meine Anträge einsehen und bearbeiten.
update: 29.12.2023
Neu ab 1.1.2024: Sichern Sie sich bis zu max. 70% Förderung vom Staat* beim Wechsel zu einer neuen effizienten Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel!
30 % Basisförderung für alle Wärmepumpen
5 % Effizienzbonus für Wärmepumpen mit der Nutzung eines natürlichen Kältemittels.
20 % Klimageschwindigkeitsbonus für den Austausch von funktionsfähigen Heizungen: Öl, Kohle, Gasetage oder Nachtspeicher jeden Alters oder für den Austausch von funktionsfähigen Gas- oder Biomasseheizungen, die älter als 20 Jahre sind. Der Bonus in Höhe von 20% ist befristet bis 2028 – danach reduziert er sich jährlich.
30 % Einkommensbonus für selbstnutzende Wohneigentümer bis max. 40.000 € zu versteuerndes für förderfähige Heizungsanlagen. Für die Gewährung des Einkommens-Bonus nach Nummer 8.4.5 (Bundesanzeiger) sind folgende Nachweise durch die bonusberechtigten selbstnutzenden Eigentümer gesondert zu erbringen:
– Einkommenssteuerbescheide für das zweite und dritte Jahr vor Antragstellung der Personen nach Nummer 3 Buchstabe w, die zum versteuernden Haushaltsjahreseinkommen beitragen
– Meldebescheinigung/Meldebestätigung nach Nummer 3 Buchstabe p;
– Grundbuchauszug nach Nummer 3 Buchstabe p.
Die verschiedenen Förderkomponenten sind untereinander kombinierbar, wurden jedoch auf eine Obergrenze von 70 Prozent gedeckelt. Maximale förderfähige Ausgaben liegen jetzt bei 30.000 Euro, was einem Förderzuschuss bis 21.000 Euro entspricht.